Qualitätslabels

Qualitätslabels

Es ist uns wichtig, dass Sie sich im Lernprozess am Institut aufgehoben fühlen. Das Ateminstitut Schweiz entwickelt und pflegt die Qualität der angebotenen Kurse kontinuierlich. Für die Qualität auf Ihrem Bildungsweg zum eidg. Abschluss am Ateminstitut Schweiz stehen die nachfolgend vorgestellten unabhängigen und branchenspezifischen Qualitätslabels.

Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen

Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen - Was bedeutet das?

Der Lehrgang Atemtherapie nach Middendorf schliesst mit dem Branchenzertifikat OdA KT ab. Dieses ist eine Zulassungsbedingung zur Höheren Fachprüfung KomplementärTherapeut*in mit eidgenössischem Diplom. Der Bund subventioniert Kurse, die auf eine Höhere Fachprüfung vorbereiten. Nach dem Absolvieren der HFP können Sie die Rückerstattung eines Teils der geleisteten Kurskosten beim Bund beantragen.

→ So funktionierts.

Akkreditiert von der OdA KT

Akkreditiert von der OdA KT - Was bedeutet das?

Der Lehrgang Atemtherapie nach Middendorf am Ateminstitut Schweiz gehört zu den OdA KT akkreditierten Ausbildungen in einer Methode der KomplementärTherapie und führt zum Branchenzertifikat (BZ) OdA KT. Dieser Branchenabschluss stellt eine der Zulassungsbedingungen zur Höheren Fachprüfung dar.

Die OdA KT (Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie) ist zuständig für das Berufsfeld der KomplementärTherapie. Sie vertritt Berufsverbände, Methoden und Schulen sowie über 7500 Therapeut*innen. Die OdA KT entwickelt nationale Standards für die Höhere Berufsbildung und führt die Höhere Fachprüfung KomplementärTherapie durch.

EduQua-zertifiziert

EduQua-zertifiziert - Was bedeutet das?

Das Ateminstitut Schweiz gehört zu den über 1000 mit dem EduQua-Label zertifizierten Weiterbildungsinstitutionen in der Schweiz.

EduQua-zertifizierte Bildungsanbieter verfügen über ein eigenes Qualitätssystem, welches sie pflegen und mit regelmässigen Re-Zertifizierungen weiterentwickeln.

Mitgliedschaft Atemfachverband Schweiz AFS

Mitgliedschaft AFS - Was bedeutet das?

Bereits als Studierende können Sie Mitglied im AFS werden und Ihr berufliches Netzwerk aufbauen. Bei der Krankenkassenanerkennung vermeiden Sie Mehrfachgebühren und in der Kollektivversicherung erhalten Sie günstige Konditionen für die unverzichtbare Berufshaftpflichtversicherung.

Der Atemfachverband Schweiz AFS ist der Berufsverband für Atemtherapeut*innen in der Schweiz und unterstützt Sie bei Ihrer Tätigkeit – bereits während der Ausbildung.

Erfahrungsmedizinisches Register (EMR)

Erfahrungsmedizinisches Register EMR - Was ist das?

Das EMR-Qualitätslabel bringt Sicherheit und Orientierung zum Angebot der Erfahrungsmedizin und führt eine Methodenliste der KomplementärtherapieKomplementärTherapien. Das EMR unterstützt Therapeut*innen und Therapeuten auf fachlichem, administrativem und gesundheitspolitischem Gebiet. Ebenso vergibt das EMR (neben der ASCA) die ZSR-Nummer für die Abrechnung

Mit dem Abschluss des Lehrgangs Atemtherapie Middendorf am Ateminstitut Schweiz bringen Sie alles mit, was Sie benötigen, um sich beim EMR unter dem Berufsabschluss «Atemtherapeut*in mit Branchenzertifikat OdA KT» registrieren zu lassen und über die Zusatzversicherungen der meisten Krankenkassen abzurechnen.

ASCA Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin

ASCA Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin - Wer ist das?

Die Asca ASCA ist eine unabhängige und neutrale Organisation und steht unter Bundesaufsicht. Sie fördert die Berufsethik im Feld Komplementärmedizin. Ebenso vergibt die ASCA (neben dem EMR) die ZSR-Nummer für die Abrechnung

Mit dem Abschluss des Lehrgangs Atemtherapie nach Middendorf am Ateminstitut Schweiz bringen Sie alles mit, was Sie benötigen, um sich bei der ASCA registrieren zu lassen und über die Zusatzversicherungen der meisten Krankenkassen abzurechnen.

Warum mehrere Registrierstellen?

Die Versicherer sind entweder mit dem EMR (gesamtschweizerisch zuständig) oder mit der ASCA (eher für die Westschweiz zuständig) verbunden. Deshalb macht es Sinn, als Therapeut*in in beiden einschlägigen Registrierstellen registriert zu sein. Das EMR überprüft die Erfüllung der jährlichen Weiterbildungspflicht selber, während für die ASCA diese Prüfung der Berufsverband übernimmt (z.B. AFS).

Die Registrierstellen erheben Gebühren für die Erstregistrierung und die jährliche Erneuerung der Registrierung.

Einzelne Krankenkassen führen eigene Therapeutenlisten, auf welchen sich Therapeut*innen registrieren lassen können können

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